Verbot von Trödel- und Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen

Stöbert ihr auch gern auf Flohmärkten nach Hörspielschätzen?
Dann seid ihr in guter Gesellschaft. Mehr als zwei Millionen Menschen besuchen allein in Niedersachsen jedes Jahr einen Flohmarkt.

Floh- und Trödelmärkten droht nun an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen aber das Ende. Der Grund ist das Niedersächsische Feiertagsgesetz.
Entsprechend eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom April dieses
Jahres sind Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen verboten.
Dieser Beschlussnbetrifft allerdings lediglich gewerbliche Veranstaltungen und Händler. Die Kommunen müssen Floh- und Trödelmärkte so behandeln wie den Einzelhandel. Somit darf an Sonn- und Feiertagen kein Handel genehmigt werden. Ausnahmen sind mit einer Extragenehmigung jedoch möglich. Gegen den Beschluss regt sich Widerstand, denn die Flohmärkte in ihrer jetzigen Form werden von einigen als schützenswertes Kulturgut betrachtet.

Auf der Internetplattform “OpenPetition” werden unter dem Titel “Erhalt der Sonntags-Flohmärkte” Unterschriften gegen die strengeren Bestimmungen gesammelt.

https://www.openpetition.de/petition/online/erhalt-der-sonntags-flohmaerkte

Es bleibt also abzuwarten, ob die neue Regelung wieder geändert wird.

Die “Talker-Lounge” hält euch natürlich auf dem Laufenden.

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